News aus dem LSB: Lotto, Ehrung, Workshop
Der LSB berichtet wöchentlich über interessante Veranstaltungen, Termine und Neuerungen für Vereine. Diese Woche: Lotto-Anträge, Ehrung durchs Ministerium, Satzungs-Workshop!
Änderungen bei der Beantragung von Lotto-Sportpatenschaften
Die Lotto-Sportpatenschaften sind ein fester Bestandteil der Sportförderung für Vereine und Landesfachverbände (LFV) seitens LOTTO Sachsen-Anhalt. Ab dem Förderjahr 2026 sind hier einige Änderungen geplant – vorbehaltlich der Zustimmung des Lotto-Aufsichtsrates Ende August 2025. Die geplanten Veränderungen müssen bereits in diesem Jahr bei der Beantragung für 2026 berücksichtigt werden. Sie beziehen sich sowohl auf die Namensgebung und das Antragsverfahren als auch auf die Fristen zur Beantragung.
Nachwuchspaten (ehem. Sportpatenschaften) für LFV
Alt: Bisher konnten LFV eine Sportpatenschaft direkt bei LOTTO Sachsen-Anhalt über das Formular Sportpatenschaften beantragen. LOTTO holte sich zu den vorliegenden Anträgen das Votum seitens des Landessportbundes (LSB) und des Ministeriums für Inneres und Sport (MIS) ein, bevor die Lotto-Geschäftsführung eine Entscheidung traf. Zur Verfügung standen dafür jährlich insgesamt 125.000 Euro.

Generell: Antragsberechtigt sind LFV ab Rangplatz 9 des Sportartenrankings im LSB-Leistungssportkonzept. Schwerpunksportarten (Plätze 1 bis 8) sind nicht antragsberechtigt. Es werden Eigenmittel zwingend in Höhe von mindestens 15 % vorausgesetzt.
Fristen: Anträge für „Nachwuchspaten“ der LFV für 2026 sind in diesem Jahr ab dem 1. Juli bis zum 31. August 2025 zu richten an:
LSB Sachsen-Anhalt
Ines Schull
Tel.: 0345 5279-122
Mail: i.schull@lsb-sachsen-anhalt.de
Online-Infoveranstaltung: Zu den Neuerungen bei der Beantragung der Nachwuchspaten für LFV führt der LSB Sachsen-Anhalt am 11. Juni 2025 um 17 Uhr eine Online-Infoveranstaltung durch.
Hier geht’s direkt zur Anmeldung:
Sportpatenschaften für Vereine
LOTTO Sachsen-Anhalt überarbeitet derzeit die Kriterien zur Antragstellung für gemeinnützige Sportvereine und plant, im August 2025 Details bekanntzugeben.
Vorschläge für Auszeichnung durch Sportministerin gesucht!
Die Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit und die Auszeichnung von Sportlerinnen und Sportlern für besondere Leistungen hat in Sachsen-Anhalt Tradition. Sportministerin Dr. Tamara Zieschang wird auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Athletinnen und Athleten sowie ehrenamtlich Engagierte auszeichnen. Die Sportlerehrung 2025 ist bereits die zwölfte Ehrungsveranstaltung dieser Art. Bis zum 13. Juni 2025 sind Sportvereine in Sachsen-Anhalt aufgerufen, Sportlerinnen und Sportler für die Ehrungen in fünf verschiedenen Kategorien vorzuschlagen.

Die Ministerin für Inneres und Sport wird im Rahmen der Ehrungsveranstaltung Sportler/-innen mit besonderen Leistungen in folgenden Kategorien auszeichnen:
Längste aktive Zeit
Diese Person geht seit langer Zeit und bis heute ihrem Sport in einem Verein nach.
Aktiv mit Handicap
Diese Sportlerin oder dieser Sportler ist mit Handicap sportlich aktiv, ob erfolgreich im Wettkampf oder in der Freizeit.
Für sich und andere aktiv
Diese Sportlerin oder dieser Sportler denkt nicht nur an die eigene Leistung, sondern unterstützt auch andere Sportler/-innen beim Training, in Wettkämpfen oder im Alltag.
Nachwuchstalent
Diese Sportlerin oder dieser Sportler hat eine außergewöhnlich gute Leistung für ihr oder sein junges Alter erbracht.
Mannschaft mit besonderer Courage
Diese Mannschaft unternimmt aktiv etwas gegen Extremismus und/oder Gewalt oder setzt sich für Integration oder Inklusion ein. Sie unterstützt soziale Projekte oder organisiert besondere Aktivitäten für Kinder und Jugendliche. Auch überaus faires sportliches Verhalten/Auftreten kann geehrt werden.
Vorschläge zur Ehrung werden im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt bis zum 13. Juni 2025 entgegengenommen.
Ministerium für Inneres und Sport
Petra Zöppelt oder Andrea Lorenz
Telefon: 0391-567-5482 oder 0391-567-5479
E-Mail: sportreferat(at)mi.sachsen-anhalt.de
Hier gibt es die Anmeldeformulare und alle wichtigen Informationen: www.lsaurl.de/Ehrung
Tagesworkshop kompakt: Eure Vereinssatzung auf dem Prüfstand
Der LSB bietet einen Workshop zur Erstellung und Überarbeitung von Vereinssatzungen an:
14. Juni 2025 | 09:00–16:00 Uhr | LSB Geschäftsstelle - Maxim-Gorki-Straße 12, 06114 Halle/Saale
Der Workshop veerspricht Praxisnahe Einblicke in gesetzlichen Vorgaben für Vereins- und Gemeinnützigkeitssatzungen, Gestaltungsmöglichkeiten für klare und zukunftsfähige Satzungsregelungen und Antworten auf individuelle Fragen.
Ob Neufassung oder punktuelle Überarbeitung: Bringt eure Satzung mit und nehmt konkrete Impulse mit nach Hause!
Referent: Stefan Wagner (Rechtsanwalt)
Teilnahmebeitrag: 35,00 €
HIER gehts zur Anmeldung!
