BKB: SSB übergibt Fragenkatalog an Stadtverwaltung

Sportausschuss, Für Vereine | SSB Halle | 11.06.2026

Die zum 1. Juli 2026 geplante Einführung der Betriebskostenbeteiligung für die Nutzung kommunaler Sportstätten wirft weiterhin zahlreiche Fragen auf. Nachdem der Stadtrat die entsprechende Regelung Ende 2025 beschlossen hatte, hat der Stadtsportbund Halle e.V. seine Mitgliedsvereine gebeten, offene Fragen, Hinweise und Praxisbeispiele zur Umsetzung einzureichen. Diese wurden nun an die Stadtverwaltung weitergereicht.

Roter Hintergund, weißes Ausrufezeichen, weiße Schrift: "Gemeinsam stark für den Sport in Halle!"
SSB Halle

Die Resonanz war groß: Zahlreiche Vereine aus unterschiedlichen Sportarten haben sich beteiligt und ihre konkreten Bedenken sowie Fragestellungen an den Stadtsportbund übermittelt. Die Rückmeldungen zeigen deutlich, dass insbesondere bei der praktischen Anwendung der neuen Regelungen weiterhin erheblicher Klärungsbedarf besteht.
 

Vielfältige Fragen aus der Vereinspraxis

Die eingegangenen Rückmeldungen betreffen unter anderem folgende Themenbereiche:

  • Abrechnungszeiträume und Rechnungslegung
  • Berechnungsgrundlagen der Betriebskostenbeteiligung
  • Rabattierung für Kinder- und Jugendliche
  • Nutzung von Zwei- und Dreifelderhallen
  • gemeinsame Nutzung von Sportstätten durch mehrere Vereine
  • kurzfristige Spielabsagen und Hallenrückgaben
  • Hallensperrungen und technische Ausfälle
  • Feriennutzung und Schulbelegungen
  • Regelungen für inklusive, integrative und soziale Sportangebote
  • Auswirkungen auf kleine Vereine und ehrenamtliche Strukturen
  • Härtefallregelungen und Unterstützungsmaßnahmen
  • Verwaltungsaufwand für Vereine und Stadtverwaltung

Besonders häufig wurden Fragen zur Abrechnung bei gemeinsam genutzten Sportstätten, zur Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen sowie zum Umgang mit kurzfristigen Ausfällen und Hallensperrungen gestellt.
 

Fragenkatalog an die Stadtverwaltung übergeben

Der Stadtsportbund Halle e.V. hat sämtliche Rückmeldungen ausgewertet, inhaltlich zusammengeführt und zu einem strukturierten Fragenkatalog zusammengefasst. Dieser wurde nun offiziell an den Fachbereich Sport der Stadt Halle (Saale) übergeben.

Ziel ist es, vor dem Inkrafttreten der Betriebskostenbeteiligung möglichst viele offene Punkte zu klären und den Vereinen eine verlässliche Grundlage für ihre Planungen zu geben.

Der Stadtsportbund hat die Stadtverwaltung gebeten, die Fragen bis zum 22. Juni 2026 schriftlich zu beantworten, damit die Informationen rechtzeitig an die Vereine weitergegeben werden können.
 

Interessenvertretung für den organisierten Sport

Der Stadtsportbund Halle e.V. hatte sich bereits im Vorfeld kritisch mit der Einführung der Betriebskostenbeteiligung auseinandergesetzt und die Interessen der Sportvereine gegenüber Politik und Verwaltung vertreten.

Unabhängig vom gefassten Stadtratsbeschluss sieht der Stadtsportbund seine Aufgabe weiterhin darin, die Auswirkungen auf die Vereine kritisch zu begleiten, auf praktische Probleme hinzuweisen und sich für faire, transparente sowie möglichst unbürokratische Lösungen einzusetzen.

Die zahlreichen Rückmeldungen der Vereine machen deutlich, dass viele Fragen derzeit noch ungeklärt sind. Gerade für ehrenamtlich geführte Vereine ist Planungssicherheit von großer Bedeutung. Deshalb wird sich der Stadtsportbund auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Umsetzung der Betriebskostenbeteiligung nachvollziehbar, rechtssicher und mit möglichst geringem zusätzlichem Verwaltungsaufwand erfolgt.
 

Fragenkatalog zum Download

Den an den Fachbereich Sport übermittelten Fragenkatalog stellen wir nachfolgend als Download zur Verfügung.
Sobald die Antworten der Stadtverwaltung vorliegen, werden wir diese unseren Mitgliedsvereinen zeitnah zur Verfügung stellen.

Fragenkatalog als PDF: