Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

In dieser Erklärung erfahren Sie, wie Sie bei Barrieren auf dieser Webseite Hilfe erhalten können. Zusätzlich informiert die Erklärung über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit. Sie gilt für die unter www.sportinhalle.de veröffentlichte Internetseite.

Der Stadtsportbund Halle e.V. ist in hohem Maße bemüht, seine Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit ist im Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt BGG LSA Paragraf 16b festgeschrieben.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Webseite www.sportinhalle.de ergeben sich aus Paragraph 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt, Paragraph 11 Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Diese Internetseite ist nicht mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

 

Methodik / Erstellung dieser Erklärung

Die Website wurde durch den technischen Dienstleister geprüft. Für die Erstellung dieser Erklärung wurde die BITV/WCAG Selbstbewertung genutzt.

Stand dieser Erklärung: 14.05.2025

Der Stadtsportbund verfolgt einen hybriden Ansatz (manuelles und automatisches Testen). Für den test nutzt der technische Dienstleister verschiedene Prüfungstools. 

 

Nicht barrierefreie zugängliche Inhalte

  • Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2
  • In einigen Inhalten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3
  • Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
  • Filter Tags können nicht mit Tab angesteuert werden
  • Untertitel, Audiodeskription und Volltextalternative für Videos: Videos haben keine Alternativtexte. Nicht für alle aufgezeichneten Videos sind synchrone Untertitel vorhanden, Alternativen für stumme Videos sowie Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos werden nicht angeboten.

 

Erweiterte Anforderungen an die Barrierefreiheit (mit Bezug zur Deutschen Gebärdensprache und Leichter Sprache)

Für sachsen-anhaltische öffentliche Stellen gibt es eine erweiterte Verpflichtung nach §11 Absatz 3 BGGVO LSA für:

  • Angebote, die eine Nutzerinteraktion ermöglichen (zum Beispiel ausfüllbare Formulare und die Durchführung von Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Zahlungsprozessen) sowie für
  • zentrale Einstiegs- und Navigationsangebote.

Von diesen heißt es, dass sie die Anforderungen aus der Anlage zur BGGVO „erfüllen“ und ein „höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit anstreben“ sollen.

Die Anforderungen aus der Anlage der BGGVO LSA entsprechen den Anforderungen der Stufe AAA der WCAG 2.0, einer weitergeltenden Vorgängerversion der geltenden WCAG 2.1.

Die Anforderungen der Stufe AAA der WCAG 2.0 beinhalten folgende Anforderungen in Bezug auf die Verwendung von Deutscher Gebärdensprache und einfacher (also nicht Leichter) Sprache:

  • 1.2.6 „Gebärdensprache“. Danach sind „(f)ür vorab aufgezeichnete Audio-Inhalte in synchronisierten Medien () Übersetzungen in Deutscher Gebärdensprache bereit-zustellen“. Videos sind hierfür ein typisches Anwendungsbeispiel.
  • 3.1.3 „Ungebräuchliche Wörter“. Danach gibt es „(f)ür Wörter oder Ausdrücke, die in einem ungebräuchlichen oder eingeschränkten Sinn - einschließlich Dialekte und Fachjargon - verwendet werden, () Mechanismen zur Erläuterung.“
  • 3.1.4 „Abkürzungen“. Danach gibt es „(f)ür Abkürzungen () einen Mechanismus, der ihre ausgeschriebene Form bereitstellt oder ihre Bedeutung beschreibt.“
  • 3.1.5 „Einfache Sprache“. Danach ist „(f)ür alle Inhalte die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist. Bei schwierigen Texten werden zu-sätzliche erklärende Inhalte oder grafische oder Audio-Präsentationen zur Verfü-gung gestellt.“
  • 3.1.6 „Aussprache“. Danach gibt es „(f)ür Wörter, deren Sinn ohne die richtige Aus-sprache nicht eindeutig ist, () einen Mechanismus, der die korrekte Aussprache auf-zeigt.“

 

Begründung und Hinweise

Barrierefreiheit ist ein Prozess. Der Stadtsportbund Halle e.V. arbeitet beständig an der redaktionellen und technischen Verbesserung ihres Webauftritts. 

 

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von einem Monat (BGG LSA Paragraf 16b Absatz 4) ganz oder teilweise unbeantwortet oder Sie sind mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden, können Sie sich nach § 17a des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BGG LSA) an die Ombudsstelle der Landesfachstelle für Barrierefreiheit wenden. Diese wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.

 

Feedback und Kontakt

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen. Wenn Sie Fragen oder Hinweise zu diesem Thema haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, wenden Sie sich bitte an:

 

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:

 

Stadtsportbund Halle e.V.
Nietlebener Straße 14
06126 Halle (Saale)

E-Mail: info@sportinhalle.de

 

Schlichtungsstelle

Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt

E-Mail: landesfachstelle@ukst.de 

Telefon: (0392) 3 75 - 11 75

Überwachungsstelle: www.lf-barrierefreiheit-st.de

Ombudstelle: www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle