Erweitertes Führungszeugnis digital erhalten!

Für Vereine | DOSB | 15.10.2026

Seit dem 1. Oktober 2026 stellt das Bundesamt für Justiz das erweiterte Führungszeugnis auch als digitales PDF aus. Bisher war zwar eine Online-Beantragung möglich, das Dokument wurde jedoch per Post verschickt. Die digitale Variante steht in der Regel innerhalb weniger Stunden im Bürgerpostfach des BundID-Kontos bereit.

 

Teamkreis von Jungen und Trainer in blauen Trikots
Canva

Wichtiger Bestandteil für Kinderschutz

Das Führungszeugnis ist ein wichtiger Baustein im Kinder- und Jugendschutz. Vereine können es von Personen verlangen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Kontakt zu Minderjährigen haben. Für ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Einrichtungen ist es bei entsprechender Bestätigung durch den Verein gebührenfrei.

 

Das müssen Vereine und Ehrenamtliche beachten:

  • Online-Antrag: Er erfolgt über fuehrungszeugnis.bund.de. Benötigt werden ein Ausweisdokument mit aktivierter Online-Funktion und PIN, ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine Kreditkarte.
  • Kostenlos im Ehrenamt: Für ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Einrichtungen entfällt die Gebühr von 13 Euro, wenn der Verein die Tätigkeit entsprechend bestätigt.
  • Echtheitsprüfung: Das digitale Dokument enthält ein elektronisches Siegel und einen QR-Code. Mit der App „ZeSI mobile“ können Vereine die Echtheit überprüfen.
  • Datenschutz: Auch das digitale Führungszeugnis darf der Verein nur persönlich einsehen. Es darf weder kopiert noch dauerhaft gespeichert oder einfach per E-Mail entgegengenommen werden. Dokumentiert werden dürfen lediglich die Einsichtnahme, das Ausstellungsdatum und das Ergebnis.
  • Regelmäßige Vorlage: Das Zeugnis sollte bei der Einsichtnahme nicht älter als drei Monate sein. Eine erneute Vorlage wird spätestens nach fünf Jahren empfohlen.

 

Einen ausführlichen Artikel findet ihr auf der Website des DOSB.

 

Wichtig: Ein Führungszeugnis allein bietet keinen umfassenden Schutz. Es erfasst beispielsweise keine laufenden Ermittlungsverfahren und bildet auch nicht alle Formen von Gewalt ab. Ergänzend braucht es Schutzkonzepte, klare Verhaltensregeln und Ansprechpersonen. 

Informationsmaterial, Ansprechpartner und Musterkonzepte für Kinderschutz im Sportverein findet ihr auf der entsprechenden Inhaltsseite auf unserer Website.

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