Neue LEADER-Förderchance: Vereine können Projekte bis 25. Oktober einreichen

Fördermittel, Für Vereine | SSB Halle e.V. | 17.09.2026

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Halle hat einen neuen Förderaufruf im Rahmen des EU-Förderprogramms LEADER/CLLD gestartet. Noch bis zum 25. Oktober 2026 können Projektideen in den Förderbereichen EFRE und ELER eingereicht werden. Auch für hallesche Sportvereine können sich daraus interessante Fördermöglichkeiten ergeben.

Mit dem aktuellen Aufruf sollen noch verfügbare Fördermittel für Projekte eingesetzt werden, die zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie der LAG Halle unter dem Leitbild „Sozial, kulturell, attraktiv – für (H)alle!“ beitragen.

Besonders interessant: Investitionen in Sportstätten

Für Sportvereine kommen insbesondere Projekte zur Sanierung, Modernisierung oder Weiterentwicklung von Sportstätten infrage. Förderfähig können – abhängig vom jeweiligen Förderprogramm und den konkreten Voraussetzungen – beispielsweise sein:

  • Sanierung und Modernisierung bestehender Sportstätten,
  • energetische Maßnahmen und umweltschonende Technologien,
  • Maßnahmen zur Barrierefreiheit,
  • Erweiterungen der Nutzungsmöglichkeiten, beispielsweise für Behinderten- und Rehabilitationssport, Gesundheitssport, Seniorensport oder neue Sportangebote,
  • Umbau bestehender Gebäude und Räume für eine sportliche Nutzung,
  • unter bestimmten Voraussetzungen auch der Neubau von Sportstätten,
  • notwendige Erstausstattungen im Zusammenhang mit einer geförderten Baumaßnahme.

Gemeinnützige Sportvereine gehören bei der Sportstättenförderung grundsätzlich zum Kreis der möglichen Antragsteller. Je nach Förderbereich gelten jedoch unterschiedliche Voraussetzungen, Förderhöhen und Gebietskulissen.

Wichtig: Wo soll das Projekt umgesetzt werden?

Entscheidend ist der Ort der Projektumsetzung.

Beim EFRE umfasst die Förderkulisse grundsätzlich weite Teile des Stadtgebietes von Halle. Ausgenommen sind insbesondere Gebiete der Städtebauförderung. Deshalb sollte für jedes konkrete Vorhaben geprüft werden, ob der Standort innerhalb der förderfähigen Gebietskulisse liegt.

Beim ELER ist die Gebietskulisse deutlich enger. Eine Förderung ist derzeit nur für Projekte in den Stadtvierteln Dölauer Heide, Industriegebiet Nord, Tornau, Mötzlich, Planena, Saaleaue, Gewerbegebiet Neustadt, Lettin, Seeben und Reideburg möglich.

Frühzeitig prüfen und beraten lassen!

Vereine, die eine Sanierung, Modernisierung oder Weiterentwicklung ihrer Sportstätte planen, sollten die aktuelle Fördermöglichkeit jetzt prüfen. Die LAG weist ausdrücklich darauf hin, Projektunterlagen möglichst nicht erst unmittelbar vor Ablauf der Frist einzureichen. Nur vollständige Unterlagen können im Auswahlverfahren berücksichtigt werden.

Für die erste Bewerbung ist der jeweils vorgesehene Projektkonkretisierungsbogen einschließlich Datenschutzerklärung und der für die Bewertung erforderlichen Unterlagen einzureichen. Die eingegangenen Projektideen werden anschließend geprüft und von der LEADER-Jury anhand festgelegter Kriterien bewertet.

Einreichungsfrist: 25. Oktober 2026

Die Unterlagen sind per E-Mail beim LAG-Management unter lag-halle@saleg.de einzureichen.

SSB unterstützt bei ersten Fragen

Ihr habt eine Projektidee und seid euch nicht sicher, ob sie grundsätzlich zu diesem Förderaufruf passen könnte? Dann kommt gern frühzeitig auf uns zu.

Vereinsverantwortliche unserer Mitgliedsvereine können sich mit Fragen an die Geschäftsstelle des Stadtsportbundes Halle wenden:

info@sportinhalle.de

Wir möchten insbesondere Vereine mit anstehenden Investitionen ermutigen, die Fördermöglichkeiten zu prüfen und die verbleibende Zeit bis zur Einreichungsfrist zu nutzen.

Alle Unterlagen zum aktuellen Förderaufruf, die Förderrichtlinien sowie Informationen zu den Gebietskulissen stellt die Stadt Halle auf ihrer Informationsseite zum LEADER/CLLD-Programm bereit.