Sportstätten: 333 Mio. Euro für Sanierungsprojekte

Fördermittel, Für Vereine | SSB Halle | 05.11.2026

Der Bund stellt weitere 333 Millionen Euro für die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten bereit. Auch Halles Sportvereine können von dem neuen Förderaufruf profitieren. Der Stadtsportbund Halle ruft deshalb alle Vereine auf, bestehende Sanierungsbedarfe zu prüfen und frühzeitig mit der Stadt Halle (Saale) ins Gespräch zu kommen.

Oberkörper eines Mannes mit gelber Weste und gelbem Helm unterm Arm vor Fußball-Halle
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Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) sollen Sportanlagen langfristig erhalten und modernisiert werden. Gefördert werden insbesondere umfassende bauliche Sanierungen von Sporthallen, Schwimmbädern, Sportplätzen und Funktionsgebäuden. Dazu zählen auch Umkleidekabinen, Sanitärbereiche und weitere zur Sportstätte gehörende Einrichtungen.

Im Mittelpunkt stehen die energetische Modernisierung, Nachhaltigkeit und die Verbesserung der Barrierefreiheit. Auch die Sanierung von Kunstrasenplätzen ist grundsätzlich förderfähig. Ersatzneubauten kommen nur in begründeten Ausnahmefällen infrage.
 

Wie hoch ist die Förderung?

Für den Förderaufruf 2026/2027 stehen bundesweit 333 Millionen Euro zur Verfügung.

  • Mindestförderung: 250.000 Euro Bundeszuschuss pro Projekt
  • Maximalförderung: 8 Millionen Euro Bundeszuschuss pro Projekt
  • Förderquote: bis zu 45 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben
  • Bei kommunaler Haushaltsnotlage: bis zu 75 Prozent Bundesförderung

Die Mindestförderung bezieht sich auf den Bundeszuschuss, nicht auf die Gesamtkosten des Projekts. Bei einer Förderquote von 45 Prozent entspricht dies rechnerisch einem Projektvolumen von mindestens rund 556.000 Euro, bei 75 Prozent 333.333 Euro.

Eine Kombination mit Landesfördermitteln ist grundsätzlich möglich. Eine zusätzliche Förderung aus anderen Bundesprogrammen ist ausgeschlossen.
 

Können auch vereinseigene Sportstätten gefördert werden?

Ja! Auch Sportstätten im Eigentum von Vereinen können berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Kommune das Projekt beantragt und die Förderung bei entsprechender Bewilligung an den Verein weiterleitet.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen. Eine direkte Antragstellung durch Sportvereine ist nicht möglich.
 

Was sollten Halles Sportvereine jetzt tun?

Der Stadtsportbund Halle empfiehlt allen Vereinen mit größeren Sanierungsvorhaben, jetzt aktiv zu werden. 

Prüft eure Sanierungsbedarfe, konkretisiert mögliche Maßnahmen und nehmt frühzeitig Kontakt mit dem Fachbereich Sport der Stadt Halle (Saale) auf. Entscheidend ist, dass geeignete Projekte rechtzeitig in das kommunale Antragsverfahren eingebracht werden können.
 

Die Frist zur Einreichung der Projektskizzen endet am 1. Februar 2027. Über die Auswahl der Projekte entscheidet anschließend der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

Unser Aufruf: Nutzt diese Fördermöglichkeit! Gerade angesichts des erheblichen Sanierungsbedarfs vieler Sportstätten ist es wichtig, dass die Interessen und konkreten Bedarfe der Halleschen Sportvereine bei der Projektplanung berücksichtigt werden.
 

Weitere Informationen

Kontakt für fachliche Fragen zum Bundesprogramm:

  030 257679-450 (Montag bis Freitag, 9–15 Uhr)

  sks2026@pd-g.de