SSB Halle fordert Änderung der Nutzungsregelung
Sport braucht Zeit zum Sporttreiben !
Der Stadtsportbund Halle e.V. spricht sich klar gegen die aktuell kommunizierte Handhabung der Nutzungszeiten in den städtischen Sportstätten aus. Nach einer Mitteilung des Fachbereichs Sport entsprechen die vereinbarten Nutzungszeiten den jeweiligen Objektzeiten. Für die Vereine bedeutet dies: Auch das Betreten der Sportstätte, das Umziehen vor dem Training sowie Duschen und Umziehen nach dem Training müssen vollständig innerhalb der gebuchten Nutzungszeit erfolgen.
Grundlage für diese Vorgabe ist eine Rahmenvereinbarung, die im Jahr 2023 zwischen der Stadt Halle und den Vereinen geschlossen wurde. Entscheidend ist für uns jedoch: Die gelebte Praxis sah seitdem anders aus. Ein Betreten der Umkleideräume wurde bislang außerhalb der eigentlichen Trainings- und Nutzungszeiten ermöglicht. Nun will die Stadt die entsprechende Regelung der Rahmenvereinbarung in dieser Form durchsetzen.
Aus Sicht des Stadtsportbundes ist eine solche Handhabung nicht praxistauglich und nicht im Sinne des Vereinssports.
Gebuchte Sportzeit muss vor allem Sportzeit bleiben
Wer eine Sporthalle beispielsweise für 60 Minuten nutzt, benötigt zwangsläufig Zeit vor und nach dem eigentlichen Training. Sportlerinnen und Sportler müssen die Sportstätte betreten, sich umziehen und nach dem Training gegebenenfalls duschen. Werden diese notwendigen Abläufe vollständig auf die gebuchte Nutzungszeit angerechnet, reduziert sich die tatsächlich zur Verfügung stehende Trainingszeit erheblich.
Besonders schwer wiegt dies bei Kindern, älteren Menschen, größeren Trainingsgruppen sowie Sportlerinnen und Sportlern mit Behinderungen oder anderen Einschränkungen. Eine Regelung für den Vereinssport muss sich an dessen tatsächlichen Abläufen orientieren.
Uns erreichen bereits erste Rückmeldungen von Vereinen, die die neue Handhabung mit großem Unverständnis aufnehmen. Dieses Signal nehmen wir sehr ernst.
Ehrenamt unterstützen statt zusätzliche Hürden schaffen
Die Vereine in unserer Stadt werden zu einem großen Teil durch ehrenamtliches Engagement getragen. Trainerinnen und Trainer, Übungsleitende und Vereinsverantwortliche investieren Woche für Woche unzählige Stunden, damit Sportangebote für die Menschen in Halle möglich sind.
Unsere Erwartung an die Stadtverwaltung ist deshalb klar: Dieses Engagement muss unterstützt und erleichtert werden – es darf nicht durch zusätzliche organisatorische Einschränkungen erschwert werden.
Die aktuelle Situation trifft die Vereine zudem in einer Phase, in der sie bereits erhebliche Belastungen bewältigen müssen. Mit der Betriebskostenbeteiligung und den Kürzungen im Sportbereich stehen die Vereine ohnehin vor zusätzlichen Herausforderungen. Eine weitere Einschränkung bei der praktischen Nutzung der Sportstätten erhöht den Druck und vor allem den Unmut bei denjenigen, die den Sport in unserer Stadt tagtäglich ermöglichen.
Gelebte Praxis nicht ohne Not verschlechtern
Dass die entsprechende Regelung Bestandteil einer seit 2023 bestehenden Rahmenvereinbarung ist, ändert nichts an unserer Bewertung. Über mehrere Jahre wurde eine andere, für den Sport praktikable Handhabung gelebt. Warum diese Praxis gerade jetzt aufgegeben und die vertragliche Regelung in dieser Form durchgesetzt werden soll, ist für uns nicht nachvollziehbar.
Der alleinige Verweis auf die bestehende Rahmenvereinbarung reicht aus unserer Sicht deshalb nicht aus. Wenn eine vertragliche Regelung in ihrer jetzigen Auslegung dazu führt, dass notwendige Vor- und Nachbereitungszeiten zulasten der eigentlichen Trainingszeit gehen, muss nicht die bewährte Praxis den vertraglichen Vorgaben angepasst werden. Dann muss vielmehr geprüft werden, wie die vertragliche Grundlage an eine sinnvolle und praxistaugliche Nutzung der Sportstätten angepasst werden kann.
Verträge und Verwaltungsabläufe müssen den Rahmen für einen funktionierenden Sportbetrieb schaffen – nicht umgekehrt.
Dabei geht es uns ausdrücklich nicht darum, notwendige organisatorische Abläufe in den Sportstätten oder die Arbeitszeiten des Personals außer Acht zu lassen. Es geht darum, gemeinsam eine Lösung zu finden, die den Interessen der Stadt, der Beschäftigten und vor allem den tatsächlichen Abläufen des Vereinssports gerecht wird.
Unsere Forderung ist eindeutig
Der Stadtsportbund Halle fordert den Fachbereich Sport auf, die jetzt angekündigte Durchsetzung dieser Regelung zurückzunehmen und die bisherige, praxistaugliche Handhabung zunächst beizubehalten.
Parallel dazu erwarten wir, dass gemeinsam mit dem Stadtsportbund und den betroffenen Vereinen eine dauerhafte Lösung gefunden wird.
Umkleide- und Duschzeiten dürfen nicht in einem Umfang zulasten der gebuchten Sportzeit gehen, der ein reguläres Training erheblich verkürzt. Sollte die Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2023 einer solchen Lösung entgegenstehen, muss sie entsprechend angepasst werden.
Halles Sportvereine brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, ausreichend nutzbare Sportzeiten und eine Verwaltung, die gemeinsam mit ihnen Lösungen entwickelt.
Sportförderung zeigt sich nicht nur in finanzieller Unterstützung. Sie zeigt sich auch darin, welche Bedingungen wir den vielen Ehrenamtlichen und Sporttreibenden unserer Stadt für ihre tägliche Arbeit bieten.
Als Stadtsportbund werden wir uns deshalb dafür einsetzen, dass diese Regelung im Sinne unserer Mitgliedsvereine und aller Nutzerinnen und Nutzer der städtischen Sportstätten korrigiert wird.