SSB Halle fordert Änderung der Nutzungsregelung

Sportpolitik, Für Vereine | SSB Halle | 27.08.2026

Sport braucht Zeit zum Sporttreiben ! 

UPDATE (siehe letzte beide Absätze): SSB und Fachbereich Sport suchen gemeinsam nach Lösungen!

Der Stadtsportbund Halle e.V. spricht sich klar gegen die aktuell kommunizierte Handhabung der Nutzungszeiten in den städtischen Sportstätten aus. Nach einer Mitteilung des Fachbereichs Sport entsprechen die vereinbarten Nutzungszeiten den jeweiligen Objektzeiten. Für die Vereine bedeutet dies: Auch das Betreten der Sportstätte, das Umziehen vor dem Training sowie Duschen und Umziehen nach dem Training müssen vollständig innerhalb der gebuchten Nutzungszeit erfolgen.

Weiße Schrift auf Rot: Gemeinsam stark für den Sport in Halle; großes Ausrugezeichen

Grundlage für diese Vorgabe ist eine Rahmenvereinbarung, die im Jahr 2023 zwischen der Stadt Halle und den Vereinen geschlossen wurde. Entscheidend ist für uns jedoch: Die gelebte Praxis sah seitdem anders aus. Ein Betreten der Umkleideräume wurde bislang außerhalb der eigentlichen Trainings- und Nutzungszeiten ermöglicht. Nun will die Stadt die entsprechende Regelung der Rahmenvereinbarung in dieser Form durchsetzen.

Aus Sicht des Stadtsportbundes ist eine solche Handhabung nicht praxistauglich und nicht im Sinne des Vereinssports.
 

Gebuchte Sportzeit muss vor allem Sportzeit bleiben

Wer eine Sporthalle beispielsweise für 60 Minuten nutzt, benötigt zwangsläufig Zeit vor und nach dem eigentlichen Training. Sportlerinnen und Sportler müssen die Sportstätte betreten, sich umziehen und nach dem Training gegebenenfalls duschen. Werden diese notwendigen Abläufe vollständig auf die gebuchte Nutzungszeit angerechnet, reduziert sich die tatsächlich zur Verfügung stehende Trainingszeit erheblich.

Besonders schwer wiegt dies bei Kindern, älteren Menschen, größeren Trainingsgruppen sowie Sportlerinnen und Sportlern mit Behinderungen oder anderen Einschränkungen. Eine Regelung für den Vereinssport muss sich an dessen tatsächlichen Abläufen orientieren.

Uns erreichen bereits erste Rückmeldungen von Vereinen, die die neue Handhabung mit großem Unverständnis aufnehmen. Dieses Signal nehmen wir sehr ernst.
 

Ehrenamt unterstützen statt zusätzliche Hürden schaffen

Die Vereine in unserer Stadt werden zu einem großen Teil durch ehrenamtliches Engagement getragen. Trainerinnen und Trainer, Übungsleitende und Vereinsverantwortliche investieren Woche für Woche unzählige Stunden, damit Sportangebote für die Menschen in Halle möglich sind.

Unsere Erwartung an die Stadtverwaltung ist deshalb klar: Dieses Engagement muss unterstützt und erleichtert werden – es darf nicht durch zusätzliche organisatorische Einschränkungen erschwert werden.

Die aktuelle Situation trifft die Vereine zudem in einer Phase, in der sie bereits erhebliche Belastungen bewältigen müssen. Mit der Betriebskostenbeteiligung und den Kürzungen im Sportbereich stehen die Vereine ohnehin vor zusätzlichen Herausforderungen. Eine weitere Einschränkung bei der praktischen Nutzung der Sportstätten erhöht den Druck und vor allem den Unmut bei denjenigen, die den Sport in unserer Stadt tagtäglich ermöglichen.
 

Gelebte Praxis nicht ohne Not verschlechtern

Dass die entsprechende Regelung Bestandteil einer seit 2023 bestehenden Rahmenvereinbarung ist, ändert nichts an unserer Bewertung. Über mehrere Jahre wurde eine andere, für den Sport praktikable Handhabung gelebt. Warum diese Praxis gerade jetzt aufgegeben und die vertragliche Regelung in dieser Form durchgesetzt werden soll, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Der alleinige Verweis auf die bestehende Rahmenvereinbarung reicht aus unserer Sicht deshalb nicht aus. Wenn eine vertragliche Regelung in ihrer jetzigen Auslegung dazu führt, dass notwendige Vor- und Nachbereitungszeiten zulasten der eigentlichen Trainingszeit gehen, muss nicht die bewährte Praxis den vertraglichen Vorgaben angepasst werden. Dann muss vielmehr geprüft werden, wie die vertragliche Grundlage an eine sinnvolle und praxistaugliche Nutzung der Sportstätten angepasst werden kann.

Verträge und Verwaltungsabläufe müssen den Rahmen für einen funktionierenden Sportbetrieb schaffen – nicht umgekehrt.

Dabei geht es uns ausdrücklich nicht darum, notwendige organisatorische Abläufe in den Sportstätten oder die Arbeitszeiten des Personals außer Acht zu lassen. Es geht darum, gemeinsam eine Lösung zu finden, die den Interessen der Stadt, der Beschäftigten und vor allem den tatsächlichen Abläufen des Vereinssports gerecht wird.
 

SSB und Fachbereich Sport arbeiten an schneller Lösung

Der Stadtsportbund befindet sich bereits in einem intensiven und konstruktiven Austausch mit dem Fachbereich Sport. Die praktischen Auswirkungen der aktuellen Handhabung wurden gegenüber der Verwaltung deutlich dargelegt. Das Problem ist erkannt und gemeinsam wird derzeit an einer schnellen Lösung gearbeitet.

Ziel ist es, die bisher möglichen Überschneidungszeiten zwischen aufeinanderfolgenden Nutzungsgruppen wieder zu ermöglichen, damit Sportlerinnen und Sportler die Umkleidebereiche rechtzeitig vor Beginn ihrer eigentlichen Trainingszeit betreten können. Dazu sollen auch die Transponder sowie weitere bestehende Zugangsmöglichkeiten zu den Sportstätten entsprechend angepasst werden.

Der SSB begrüßt, dass der Fachbereich Sport die geschilderten Probleme aufgenommen hat und kurzfristig nach einer praktikablen Lösung sucht.

„Entscheidend ist für uns, dass am Ende eine Regelung steht, die den tatsächlichen Abläufen des Vereinssports gerecht wird. Wir sind dazu mit dem Fachbereich Sport im engen Austausch und wollen gemeinsam schnellstmöglich eine Lösung erreichen. Sportzeit muss Sportzeit bleiben.“

Sollte die Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2023 einer solchen praxistauglichen Lösung entgegenstehen, muss aus Sicht des Stadtsportbundes auch eine entsprechende Anpassung der vertraglichen Regelungen geprüft werden.
 

SSB appelliert auch an die Vereine

Gleichzeitig ruft der Stadtsportbund alle betroffenen Vereine und Trainingsgruppen dazu auf, sich insbesondere bei direkt aufeinanderfolgenden Nutzungszeiten bestmöglich untereinander abzustimmen. Gegenseitige Rücksichtnahme und unkomplizierte Absprachen vor Ort können dazu beitragen, einen reibungslosen Trainings- und Wettkampfbetrieb sicherzustellen.

Sollte es trotz dieser Abstimmungen weiterhin Schwierigkeiten beim Zugang, bei Überschneidungszeiten oder bei der praktischen Umsetzung der Nutzungszeiten geben, können sich die betroffenen Vereine jederzeit an den Stadtsportbund Halle wenden.

„Wir wollen keine zusätzliche Verknappung von Sportzeiten, sondern praktikable Lösungen. Dafür braucht es das Zusammenspiel von Verwaltung, Stadtsportbund und Vereinen. Wir stehen unseren Mitgliedsvereinen dabei jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.“