Betriebskostenbeteiligung - Schickt eure Fragen!

Für Vereine | SSB Halle | 20.05.2026

Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat im Dezember die Einführung einer Betriebskostenbeteiligung (BKB) für die Nutzung kommunaler Sportstätten beschlossen. Die Umsetzung soll nach aktuellem Stand ab dem 01.07.2026 erfolgen.

In den vergangenen Wochen haben den Stadtsportbund bereits zahlreiche Rückmeldungen aus den Vereinen erreicht. Dabei zeigt sich deutlich, dass es neben der grundsätzlichen Bewertung der Betriebskostenbeteiligung weiterhin erheblichen Klärungsbedarf hinsichtlich der praktischen Umsetzung gibt. Deshalb stellt der SSB der Stadtverwaltung jetzt eure Fragen zur Umsetzung der Betriebskostenbeteiligung. Frist: 30.05.2026!

Weiße Schrift auf rotem Hintergrund: "Gemeinsam stark für den Sport in Halle!" und Ausrufezeichen
SSB Halle

Was genau beschlossen wurde, könnt ihr in auf unserer Website in einer News vom Dezember nachlesen:

Hier News zur Einführung der BKB lesen!

 

Insbesondere stellen sich aus Sicht der Vereine unter anderem folgende Fragen:

  • Wie werden die konkreten Abrechnungszeiträume gestaltet?
  • Welche Berechnungsgrundlagen werden tatsächlich angewendet?
  • Wie erfolgt die Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen bzw. die angekündigte Rabattierung?
  • Wie werden Nutzungszeiten abgerechnet, wenn mehrere Vereine gleichzeitig dieselbe Sportstätte nutzen?
  • Welche Nachweise müssen Vereine künftig erbringen?
  • Wie werden kurzfristige Ausfälle, Hallensperrungen oder Nichtnutzungen berücksichtigt?
  • Welche Regelungen gelten für Kooperationen, Spielgemeinschaften oder Abteilungen?

     

Der Stadtsportbund Halle e.V. möchte diese offenen Punkte bündeln und gesammelt an die Stadtverwaltung übergeben, um eine möglichst einheitliche, transparente und praxistaugliche Umsetzung im Sinne der Vereine einzufordern.

Wir bitten daher alle Mitgliedsvereine, uns ihre konkreten Fragen, Hinweise, Praxisprobleme oder denkbaren Fallkonstellationen per E-Mail an info@sportinhalle.de zuzusenden.

Frist: bis zum 30.05.2026

Wichtig ist dabei ausdrücklich auch die Schilderung konkreter Nutzungssituationen aus dem Vereinsalltag, damit mögliche Schwierigkeiten frühzeitig erkannt und gegenüber der Verwaltung benannt werden können.

Unser Ziel bleibt weiterhin ein transparenter und dialogorientierter Prozess, der die tatsächlichen Rahmenbedingungen der halleschen Sportvereine berücksichtigt.

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.