Nutzungszeiten: Überschneidungszeiten möglich

Sportpolitik, Für Vereine | SSB Halle | 03.09.2026

Nach der  Diskussion um die Nutzungszeiten in den städtischen Sportstätten hat der Fachbereich Sport die zuletzt kommunizierte Regelung konkretisiert. Damit gibt es nun eine Lösung, die den Vereinen wieder Überschneidungszeiten von bis zu 15 Minuten vor und nach der regulären Nutzungszeit ermöglicht.

Weißer Text vor rotem Hintergrund: Gemeinsam stark  für den Sport  in Halle!

Voraussetzung dafür ist, dass sich aufeinanderfolgende Trainingsgruppen beziehungsweise Nutzer untereinander einvernehmlich abstimmen und der jeweils andere Nutzer durch die Überschneidung nicht beeinträchtigt wird.

Damit kann eine Sportstätte bis zu 15 Minuten vor Beginn der regulären Nutzungszeit betreten und bis zu 15 Minuten nach Ende der Sportnutzung verlassen werden. Die zusätzliche Zeit kann insbesondere für notwendige Vor- und Nachbereitungszeiten sowie das Umkleiden genutzt werden.

Eine Ausnahme besteht für die jeweils letzte Nutzungsgruppe des Tages. Hier ist das in der Baugenehmigung festgelegte Nutzungsende maßgeblich. Zu diesem Zeitpunkt muss die Sportstätte bereits vollständig verlassen sein.
 

SSB begrüßt die gefundene Lösung

Der Stadtsportbund Halle hatte sich nach Bekanntwerden der zunächst kommunizierten Handhabung klar für eine praxistaugliche Lösung eingesetzt. Gerade vor dem Hintergrund ohnehin knapp bemessener Sportstättenkapazitäten war es uns wichtig, dass notwendige Vor- und Nachbereitungszeiten nicht zu einer weiteren faktischen Verknappung der tatsächlichen Sportzeit führen.

In den vergangenen Tagen standen wir hierzu in intensivem und konstruktivem Austausch mit dem Fachbereich Sport. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die geschilderten Probleme aufgenommen wurden und nun kurzfristig eine Lösung gefunden werden konnte, die sich wieder stärker an den praktischen Abläufen des Vereinssports orientiert.

Die entsprechenden technischen Zugangsmöglichkeiten zu den Sportstätten sollen die nun eingeräumten Überschneidungszeiten entsprechend berücksichtigen.
 

Jetzt kommt es auf gegenseitige Abstimmung an

Damit diese Regelung in der Praxis funktioniert, sind nun auch die Vereine und Sportgruppen gefragt.

Wir appellieren deshalb ausdrücklich an alle Nutzerinnen und Nutzer der städtischen Sportstätten: Sprecht euch bei aufeinanderfolgenden Nutzungszeiten miteinander ab und findet vor Ort unkomplizierte und faire Lösungen.

Die eingeräumten Überschneidungszeiten funktionieren nur dann, wenn gegenseitige Rücksichtnahme selbstverständlich ist. Die vorherige Trainingsgruppe soll ihr Training regulär beenden können, während die nachfolgende Gruppe die Möglichkeit erhält, sich auf ihre Nutzungszeit vorzubereiten.

Sollten im täglichen Betrieb Unstimmigkeiten zwischen aufeinanderfolgenden Gruppen entstehen, bitten wir darum, zunächst das direkte Gespräch miteinander zu suchen und Probleme möglichst unkompliziert untereinander zu lösen. Viele Schwierigkeiten lassen sich durch eine kurze Abstimmung vor Ort vermeiden.
 

Bei Problemen gemeinsam nach Lösungen suchen

Sollten sich Probleme auf diesem Weg nicht lösen lassen oder technische beziehungsweise organisatorische Schwierigkeiten beim Zugang zu den Sportstätten auftreten, ist der Fachbereich Sport der Stadt Halle jederzeit ansprechbar.

Selbstverständlich können sich unsere Mitgliedsvereine auch weiterhin an den Stadtsportbund Halle wenden. Wir werden auftretende Probleme aufnehmen und uns gemeinsam mit den Beteiligten um praktikable Lösungen bemühen.
 

Unser gemeinsames Ziel muss sein, die vorhandenen Sportstätten und die ohnehin knappen Nutzungszeiten bestmöglich für den Sport zu nutzen. Dafür braucht es verlässliche Rahmenbedingungen – aber ebenso Kommunikation, gegenseitige Rücksichtnahme und ein gutes Miteinander aller Nutzerinnen und Nutzer.