Bildung & Teilhabe - Unterstützung für Mitgliedsbeiträge und Sportausrüstung

 

Viele Familien wissen nicht, dass sie finanzielle Unterstützung für den Vereinssport ihrer Kinder erhalten können. Über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) können Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen sowie Sportartikel und -kleidung ganz oder teilweise übernommen werden.
Ziel des Programms ist es, allen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe am Vereinssport zu ermöglichen – unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern.

Mehrere Jungen in Fußballtrikots bilden einen Teamkreis.
Canva - matimix

Wer kann BuT nutzen?

Anspruch auf Leistungen haben Kinder und Jugendliche, deren Familien eine der folgenden Unterstützungen beziehen:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag
  • Asylbewerberleistungen

Die Förderung gilt für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag.

Was wird gefördert?

Über das BuT können zwei Arten von Leistungen für den Sport beantragt werden:

  1. Mitgliedsbeiträge im Sportverein
    Es werden bis zu 15 Euro monatlich für laufende Mitgliedsbeiträge oder Kursgebühren übernommen.
  2. Sportartikel und -kleidung
    Zusätzlich können bis zu 36 Euro innerhalb eines Jahres für notwendige Sportausrüstung beantragt werden – z. B. Sportschuhe, Trainingskleidung, Trikots oder einfache Sportgeräte. Auch Zuschüsse für Trainingslager sind möglich.

Die Gelder werden in der Regel direkt an den Verein überwiesen, sodass Familien keine Vorauszahlungen leisten müssen.

 

Wo wird BuT beantragt?

Die Zuständigkeit hängt davon ab, welche Leistung die Familie bezieht:

  • Bürgergeld (SGB II): Antrag beim Jobcenter Halle (Saale)
  • Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen: Antrag beim Fachbereich Soziales der Stadt Halle (Saale)

Für beide Stellen stehen passende Formulare bereit – eines für die Antragstellenden und eines für den Verein, der die Mitgliedschaft bestätigt. 

Wie läuft das Verfahren?

Familien reichen den BuT-Antrag zusammen mit der Bestätigung des Vereins ein. Der Verein gibt dabei die Höhe des Beitrags sowie seine Bankverbindung an. Nach Bewilligung erfolgt die Zahlung direkt an den Verein.
Für zusätzliche Ausgaben wie Sportartikel oder Trainingslager müssen Belege oder Quittungen eingereicht werden, damit der Zuschuss von bis zu 36 € gewährt werden kann.

Vier Kinder in Badesachen und Schwimmkappen sitzen am Beckenrand.
Canva - FS-Stock

Wenn BuT nicht ausreicht

Sollten trotz BuT noch Lücken bleiben, bietet der SSB-Sozialfonds eine ergänzende Unterstützung:
Er kann pro Kind und Jahr bis zu 60 Euro für Sportartikel oder -kleidung bereitstellen. Der Fonds ersetzt keine Mitgliedsbeiträge, sondern hilft dort, wo BuT-Leistungen nicht greifen. Mehr Informationen zum SSB-Sozialfonds gibt es hier auf unserer Website.

 

Warum das wichtig ist

Sport bedeutet weit mehr als Bewegung – er stärkt Gemeinschaft, Gesundheit und Selbstvertrauen. Finanzielle Hürden dürfen dabei kein Hindernis sein.
Mit der BuT-Förderung und dem SSB-Sozialfonds schaffen wir konkrete Möglichkeiten, allen Kindern und Jugendlichen den Weg in den Sportverein zu ebnen und den Organisationsgrad im Sport nachhaltig zu erhöhen.

Wichtige Dokumente zum Download!

Kurz-FAQ

Bis zu 15 € pro Monat.

Ja, bis zu 36 € jährlich für Schuhe, Kleidung, einfache Ausrüstung oder anteilig für Trainingslager.

In der Regel erfolgt die Direktzahlung an den Verein.

Bürgergeld: Jobcenter Halle (Saale)

Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG: Fachbereich Soziales Halle (Saale)