BKB: Hier sind die Antworten der Stadtverwaltung!
Wir hatten euch gebeten, uns eure Fragen an die Stadtverwaltung zum Thema Betriebskostenbeteiligung zu schicken (entsprechende News lesen).
Eure Einsendungen haben wir gesammelt, zusammengefasst und der Stadtverwaltung zur Beantwortung vorgelegt (entsprechende News lesen).
Jetzt haben wir die Antworten des Fachbereichs Sport erhalten.
Ihr könnt den vollständigen Antworten-Katalog auf unserer Website einsehen....
Antworten auf Website nachlesen
... oder anbei als PDF herunterladen:
Da die Antworten der Stadtverwaltung teilweise sehr kurz und allgemein gehalten sind, haben wir an einigen Stellen noch einmal nachgehakt und zusätzliche Erläuterungen ergänzt.
Grundsätzlich gilt: Solltet ihr weitere vertiefende Fragen haben oder auf konkrete problematische Konstellationen stoßen, wendet euch bitte direkt an die Stadtverwaltung unter sport@halle.de.
Der Fachbereich Sport hat uns signalisiert, dass er bereit ist, gemeinsam mit euch individuelle Lösungen für eure jeweiligen Anliegen zu finden.
Die wichtigsten Punkte aus dem Antworten-Katalog der Stadtverwaltung möchten wir im Folgenden noch einmal verständlicher erläutern:
Frage 2.2: Nach welchem Verfahren wird die Rabattierung für Kinder und Jugendliche ermittelt?
Antwort der Verwaltung:
Der prozentuale Anteil der Rabattierung für in der Stadt Halle (Saale) ansässige Sportvereine und -verbände wird einmal jährlich auf Grundlage der Mitgliederdatenbank des Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. (LSB4sports) ermittelt.
Erläuterung des SSB:
Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Hat euer Gesamtverein über alle Abteilungen hinweg 1.000 Mitglieder, davon 500 unter 18 Jahren, beträgt der Anteil der Kinder und Jugendlichen am Gesamtverein 50 Prozent. Die Betriebskostenbeteiligung pro Nutzungsstunde reduziert sich dadurch von 2 Euro auf 1 Euro netto zuzüglich der entsprechenden Steuer von 19 Prozent.
Brutto zahlt der Verein somit pro Nutzungsstunde 1,19 Euro statt 2,38 Euro – unabhängig davon, welche Abteilung oder Sportgruppe die Halle nutzt.
Hat der Verein 300 Kinder und Jugendliche, beträgt die Rabattierung 30 Prozent. Bei 700 Mitgliedern unter 18 Jahren werden entsprechend 70 Prozent Rabatt auf die 2 Euro pro Nutzungsstunde gewährt.
Frage 2.7.: Gibt es besondere Regelungen für Senioren-, Integrations-, Inklusions-, Rehabilitations- oder Präventionssportangebote?
Antwort der Verwaltung:
Gemäß 2 (8) der Dritten Satzung zur Änderung der Sportstättenbenutzungssatzung sind Sportangebote für Menschen mit Behinderung der gemeinnützigen Sportvereine und -verbände mit Sitz in der Stadt Halle (Saale) auf Antrag von der Betriebskostenbeteiligung befreit.
Erläuterung des SSB:
Damit inklusive Sportgruppen von der Betriebskostenbeteiligung befreit werden können, muss aktiv ein Antrag bei der Stadt gestellt werden.
Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die Sportlerinnen und Sportler dieser Gruppe eine körperliche oder geistige Behinderung haben und ihre Mitgliedschaft in einem entsprechenden Landesfachverband (z. B. BSSA, Special Olympics, Gehörlosensportverband, Blindensportverband usw.) im LSB4Sports sichtbar ist.
Bei Fragen zur Antragstellung wendet euch bitte an sport@halle.de.
Frage 3.3.: Wie werden Hallensegmente berücksichtigt, die aufgrund technischer Mängel oder baulicher Einschränkungen nicht nutzbar sind?
Antwort der Verwaltung:
Sollte ein Hallensegment aufgrund von technischen Mängeln oder baulichen Einschränkungen nicht nutzbar sein, wird dieses gesperrt und steht damit für eine Nutzung nicht zur Verfügung.
Und zugehörend
Frage 4.3.: Werden Hallensperrungen, technische Störungen, Defekte an Schließsystemen oder fehlende Zugänglichkeit von Sportgeräten bei der Abrechnung berücksichtigt?
Antwort der Verwaltung:
Bei Hallensperrungen oder fehlender Zugänglichkeit wird keine BKB erhoben. Ausnahmefälle werden im Einzelfall betrachtet.
Erläuterung des SSB:
Sollten euch in einer kommunalen Sportstätte Defekte, Gefahrenquellen oder andere Einschränkungen auffallen, meldet diese bitte umgehend dem Fachbereich Sport unter sport@halle.de.
Dokumentiert den Schaden nach Möglichkeit mit Bildern und fügt diese der Meldung bei. Das gilt unabhängig von der Betriebskostenbeteiligung und hilft dabei, Probleme schneller zu beheben.
Sollte ein Defekt eure Sportausübung unmittelbar verhindern (z. B. weil zwingend benötigte Sportgeräte nicht erreichbar sind oder die Halle nicht betreten werden kann), wird für diesen Termin keine BKB erhoben.
Wird euch bei der Sportstättenvergabe eine Turnhalle zugeteilt, die die Voraussetzungen für eure Sportart von vornherein nicht erfüllt (z. B. eine Halle ohne Basketballkörbe für einen Basketballverein), wendet euch bitte direkt nach Erhalt des Bescheids oder spätestens nach dem ersten Besuch in der Halle an den Fachbereich Sport, um bestenfalls eine andere Lösung zu finden.
Eine Aussetzung der BKB ist in diesem Fall nicht möglich.
Frage 4.1.: Welche Fristen gelten für die kostenfreie Rückgabe von Trainings- und Veranstaltungszeiten?
Antwort der Verwaltung:
Die Nichtnutzung von periodischen, d.h. regelmäßig wiederkehrenden Nutzungszeiten findet keine Berücksichtigung. Die Beantragung gilt bei periodischen Nutzungszeiten grundsätzlich für das komplette Schuljahr. Die Abrechnung der Betriebskostenbeteiligung erfolgt daher für die gesamte beantragte Nutzungszeit und -dauer.
Und zugehörend
Frage: 5.1.: Gelten die bisherigen Nutzungszeiträume weiterhin für ein vollständiges Schul bzw. Sportjahr?
Antwort der Verwaltung:
Die bisherigen Nutzungszeiträume gelten wie bisher für ein Vergabejahr, nämlich gleich dem festgelegten Schuljahr des Landes Sachsen-Anhalt.
Und zugehörend
Frage 5.2.: Können Vereine beantragte Nutzungszeiten während des laufenden Jahres reduzieren oder zeitweise aussetzen?
Antwort der Verwaltung:
Eine Reduzierung oder zeitweise Aussetzung von Nutzungszeiten ist nicht vorgesehen (siehe 4.1.).
Erläuterung des SSB:
Periodische Nutzungszeiten können nicht vorübergehend abgemeldet werden.
Für terminliche Nutzungszeiten, beispielsweise Veranstaltungen, gelten Sonderregelungen. Diese sind unter Frage 4.2. aufgeführt.
Bei periodischen Nutzungszeiten (z. B. wöchentlichen Trainingsangeboten) wird die BKB weiterhin erhoben, auch wenn einzelne Termine nicht genutzt werden können – beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Urlaub der Übungsleitung.
Sollte ein Sportangebot während des laufenden Nutzungszeitraums eines Schuljahres dauerhaft wegfallen (z. B. weil die Übungsleitung nicht mehr zur Verfügung steht, sich eine Abteilung oder Sportgruppe auflöst oder ähnliche Gründe vorliegen), wendet euch bitte an die Verwaltung unter sport@halle.de.
Der Fachbereich Sport trifft in solchen Fällen eine Einzelfallentscheidung, wenn absehbar ist, dass die beantragte Nutzungszeit dauerhaft nicht mehr ausgefüllt werden kann.